Rechtsprechung
OVG Sachsen, 28.02.2011 - 4 A 304/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 61, § 65 Abs. 4 S. 3; SächsVerf Art 100; SächHO § 108; VwGO § 173; ZPO § 512
Beiladung, Unwirksamkeit, In-sich-Prozess, Beteiligtenfähigkeit, Rechnungshof - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Beiladung des Rechnungshofes eines Bundeslandes in einem Verfahren mit einem Ministerium des Landes als Hauptbeteiligtem; Verpflichtung eines Verwaltungsträgers zur Vorlage eines Haushaltsplans zur Genehmigung als ein seine Beteiligungsfähigkeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Beiladung des Rechnungshofes eines Bundeslandes in einem Verfahren mit einem Ministerium des Landes als Hauptbeteiligtem; Verpflichtung eines Verwaltungsträgers zur Vorlage eines Haushaltsplans zur Genehmigung als ein seine Beteiligungsfähigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 05.10.2009 - 5 K 410/08
- VG Dresden, 28.01.2010 - 5 K 410/08
- OVG Sachsen, 28.02.2011 - 4 A 304/10
- OVG Sachsen, 17.05.2011 - 4 A 304/10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 543
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02
Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - 4 A 304/10
Die Behörde eines Rechtsträgers, der bereits Hauptbeteiligter ist und durch eine andere Behörde vertreten wird, kann nur dann ebenfalls Beteiligter in dem Verfahren sein, wenn sie ausdrücklich durch das jeweilige Fachgesetz mit einer entsprechenden eigenständigen Verfahrens- oder materiellen Rechtsposition gegenüber anderen Behörden des Rechtsträgers ausgestattet ist (BVerwG, Beschl. v. 28. August 2002, NVwZ 2003, 216). - BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 4/03 R
Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Disziplinarordnung - Recht auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - 4 A 304/10
5 Ein zulässiger In-Sich-Prozess kann auch nicht deshalb angenommen werden, weil es für den (weisungsunabhängigen) Rechnungshof und das Ministerium keine gemeinsame übergeordnete Instanz mit der Kompetenz zur Entscheidung in Konfliktfällen gebe (dazu etwa: BSG, Urt. v 28. Januar 2004, - B 6 KA 4/03 R -, m. w. N., zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 18.02.2005 - 4 B 421/04
Beiladung
Auszug aus OVG Sachsen, 28.02.2011 - 4 A 304/10
Zur Klarstellung des Prozessverhältnisses ist jedoch die Unwirksamkeit der Beiladung auszusprechen (BVerwG, Beschl. v. 3. August 1990, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99; SächsOVG, Beschl. v. 18. Februar 2005, SächsVBl. 2005, 123).